Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluss

Eine Anmeldung des Kunden kann persönlich, fernmündlich, schriftlich oder per e-Mail erfolgen. Bei minderjährigen Kunden ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters notwendig. Bei Gruppenanmeldungen handelt der Anmeldende als Vertreter der übrigen Teilnehmenden. Nach erfolgter Anmeldung erhält der Kunde einen Vertrag über die vereinbarten Leistungen sowie unsere AGB zugesandt.

 

2. Zahlungsbedingungen

Im Vertrag sind Zahlungs- und Anzahlungsmodalitäten geregelt. Die Zahlung erfolgt nach Rechnungslegung.

 

3. Leistungen

Für den Umfang der zu erbringenden Leistungen durch QUERFELDEIN haben ausschließlich die im Vertrag vereinbarten ihre Gültigkeit. Werden die im Vertrag vereinbarten Leistungen durch höhere Gewalt beeinträchtigt (Witterungseinflüsse, Unerreichbarkeit des Veranstaltungsortes u. ä.) bleibt der vertragliche Vergütungsanspruch von QUERFELDEIN bestehen. Nimmt der Kunde die vereinbarten Leistungen, aus Gründen, die nicht von QUERFELDEIN zu vertreten sind, nicht oder nur teilweise in Anspruch, kann er keine Ansprüche auf Rückerstattung oder Preisminderung geltend machen.

 

4. Leistungs- und Preisänderungen

Abweichungen einzelner im Vertrag vereinbarter Leistungen sind durch QUERFELDEIN gestattet, wenn sie nach Vertragsabschluss notwendig und durch QUERFELDEIN nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Der Gesamtzuschnitt der Buchung darf dadurch nicht beeinträchtigt werden. QUERFELDEIN behält sich vor, die mit der Buchung vereinbarten Preise, im Falle einer Preiserhöhung externer Kosten, die zum Zeitpunkt der Buchung nicht vorhersehbar und nicht durch QUERFELDEIN wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, zu ändern. QUERFELDEIN verpflichtet sich, dem Kunden diese Preis- und Leistungsabweichung unverzüglich mitzuteilen.

 

5A. Rücktritt durch den Kunden: Einzelbucher Inland (z.B. Schlauchboot, Ferienlager)/ Ersatzpersonen

Der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ist jederzeit möglich und bedarf der Schriftform. QUERFELDEIN berechnet dem Kunden in diesem Fall folgende Ausfall- bzw. Rücktrittskosten:

a) Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 20% des Gesamtpreises

b) Rücktritt innerhalb 29 bis 8 Tagen vor Leistungsbeginn: 50% des Gesamtpreises

c) Rücktritt innerhalb 7 bis 2 Tage vor Leistungsbeginn: 90% des Gesamtpreises

d) Rücktritt 1 Tag vor Leistungsbeginn oder Nichterscheinen: 100% des Gesamtpreises

QUERFELDEIN empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Der Vertragspartner kann Ersatzteilnehmer an QUERFELDEIN vermitteln, wenn diese die vereinbarten Bestimmungen annehmen. Für die Ersatzteilnehmer gelten alle Bestimmungen des vorherigen Vertragspartners. QUERFELDEIN behält es sich jedoch vor, Ersatzteilnehmer aus berechtigten Gründen abzulehnen.

 

5B. Rücktritt durch den Kunden:

Gruppenreisen ab 10 Personen (z.B. Klassen- und Hortfahrten)/ Ersatzpersonen

Der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ist jederzeit möglich und bedarf der Schriftform. QUERFELDEIN berechnet dem Kunden in diesem Fall folgende Ausfall- bzw. Rücktrittskosten:

a) Rücktritt der gesamten Gruppe bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 50% des Gesamtpreises

b) Rücktritt der gesamten Gruppe innerhalb 29 bis 8 Tagen vor Leistungsbeginn: 70% des Gesamtpreises

c) Rücktritt der gesamten Gruppe innerhalb 7 bis 2 Tage vor Leistungsbeginn: 90% des Gesamtpreises

d) Rücktritt der gesamten Gruppe 1 Tag vor Leistungsbeginn oder Nichterscheinen: 100% des Gesamtpreises

QUERFELDEIN empfiehlt den Abschluss einer Gruppen- oder Schüler-Reiserücktrittsversicherung. Eine vollständige bzw. anteilige Rückerstattung des Einzelteilnehmerpreises bei Rücktritt einer Einzelperson aus dem Gruppenvertrag kann durch QUERFELDEIN nicht gewährleistet werden. Je nach Art und Umfang der im Vertrag vereinbarten Gruppengröße, Reiseleistungen usw. behält sich QUERFELDEIN vor, individuelle Lösungen anzubieten. Der Vertragspartner kann Ersatzteilnehmer an QUERFELDEIN vermitteln, wenn diese die vereinbarten Bestimmungen annehmen. Für die Ersatzteilnehmer gelten alle Bestimmungen des vorherigen Vertragspartners. QUERFELDEIN behält es sich jedoch vor, Ersatzteilnehmer aus berechtigten Gründen abzulehnen.

 

5C. Rücktritt durch den Kunden: Einzelbucher Ausland (z.B. Ferienlager, Reise für Erwachsene)/ Ersatzpersonen

Der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ist jederzeit möglich und bedarf der Schriftform. QUERFELDEIN berechnet dem Kunden in diesem Fall folgende Ausfall- bzw. Rücktrittskosten:

a) Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 50% des Gesamtpreises

b) Rücktritt innerhalb 29 bis 8 Tagen vor Leistungsbeginn: 70% des Gesamtpreises

c) Rücktritt innerhalb 7 bis 2 Tage vor Leistungsbeginn: 90% des Gesamtpreises

d) Rücktritt 1 Tag vor Leistungsbeginn oder Nichterscheinen: 100% des Gesamtpreises

QUERFELDEIN empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Der Vertragspartner kann Ersatzteilnehmer an QUERFELDEIN vermitteln, wenn diese die vereinbarten Bestimmungen annehmen. Für die Ersatzteilnehmer gelten alle Bestimmungen des vorherigen Vertragspartners. QUERFELDEIN behält es sich jedoch vor, Ersatzteilnehmer aus berechtigten Gründen abzulehnen.

 

6. Rücktritt durch QUERFELDEIN

6.1. Bis 14 Tage vor Leistungs- oder Veranstaltungsbeginn kann QUERFELDEIN von den vereinbarten Leistungen aus nachfolgenden Gründen zurücktreten. Tritt einer der unter a) und b) beschriebenen Fälle ein, erhält der Kunde seine vollständig geleistete Zahlung zurück.

a) Wenn die auf den Werbeträgern und der Internetseite ausgewiesene Mindestteilnehmerzahl für eine Reise/ Ferienlager o.ä. nicht erreicht ist.

b) Wenn QUERFELDEIN die Erfüllung der vereinbarten Leistungen unmöglich ist.

 

6.2. Für alle Ferienprogramme für Kinder und Jugendliche während der Sommerferien gilt eine Anmeldefrist bis 4 Wochen vor Sommerferienbeginn in Sachsen. Wird bis zu diesem Zeitpunkt die Mindestteilnehmerzahl eines Ferienprogramms nicht erreicht, behält sich QUERFELDEIN vor, diese Veranstaltung umgehend abzusagen.

 

6.3. QUERFELDEIN ist berechtigt, den Vertrag ohne Frist zu kündigen, wenn in Bezug auf die Teilnehmenden einer der nachfolgenden Gründe eintritt:

a) Unangemessenes Verhalten in der Natur

b) Gefährdung von Dritten

c) Drogen- und Alkoholmissbrauch

d) Vertragswidriges Verhalten

 

7. Haftung

Unsere Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt alle Schäden an Sachen und Personen, die durch ein Verschulden von QUERFELDEIN und der damit verbundenen Leistungen herbeigeführt werden. Wir empfehlen unseren Kunden den Abschluss einer privaten Unfallversicherung. Bei vorsätzlicher unsachgemäßer Handhabung und Umgang mit Eigentum von QUERFELDEIN (Sicherheitstechnik, Spielgeräten ...)  haftet der Teilnehmende, der gesetzliche Vertreter bzw. der Leiter der Gruppe.

 

8. Beschränkung der Haftung

QUERFELDEIN übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände (wie Handy, Foto, Geldbörse, Schmuck ...) der Teilnehmenden. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, selbst Sorge für diese zu tragen. Viele der Veranstaltungen von QUERFELDEIN finden in der Natur statt. Wir empfehlen, dafür geeignete Kleidung bereit zu halten. QUERFELDEIN übernimmt keine Haftung für Unbrauchbarkeit, Verschmutzung oder Beschädigung an Bekleidung und Ausrüstungsgegenständen der Teilnehmenden.

 

9. Salvatorische Klausel

Der Vertrag behält seine Gültigkeit, auch wenn einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein sollten.

 

10. Gerichtsstand

Der Unternehmenssitz von QUERFELDEIN ist St. Egidien. QUERFELDEIN kann nur an seinem Sitz verklagt werden.

 

Eisenschachtweg 6
09356 St. Egidien
03723/6656410
0163/3042836
01578/8752180
kontakt@quer-feld-ein.de